Unfall melden!


Erleidest du während deiner Arbeit einen Unfall (gilt auch für Weg zur Arbeit), so musst du dies unbedingt dem Dienstgeber melden. Die auszufüllende Unfallmeldung gewährleistet, dass anfallende Kosten (z.B. Arzt, Krankengymnastik, Kranken- haus, Rehamaßnahme, Rente, Medikamente) nicht von der Krankenkasse sondern der Berufsgenossenschaft getragen werden. Dies hat auch den Vorteil, dass von dir keine Zuzahlungen geleistet werden müssen und du möglicherweise eine bessere medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kannst. Außerdem ist zu bedenken, dass Unfälle Folgeschäden haben können, aus denen Rentenansprüche an die Berufsgenossenschaft entstehen können.

Auch dein privater PKW ist bei dienstlicher Nutzung durch den Arbeitgeber vollkaskoversichert.
Außerdem übernimmt in einem solchen Fall das Erzbistum die Kosten der der Rückstufung in der PKW-Haftpflicht- versicherung und gegebenenfalls die Kosten eines Mietwagens.