Sonderregelung für Mecklenburger KollegInnen


Nach DVO §20 sind bei der Jahressonderzahlung für die Mecklenburger niedrigere Sätze vorgesehen als für die KollegInnen in Hamburg und Schleswig-Holstein.
Erzbischof  Averkamp hatte seinerzeit im Sinne der Gleichbehandlung entschieden, dass zukünftig für Mecklenburg die gleichen Sätze gezahlt werden, wie in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Leider bleibt die wöchentliche Arbeitszeit weiter uneinheitlich. Sie beträgt in Hamburg und Schleswig-Holstein 39 Stunden, in Mecklenburg 40 Stunden.