Gehaltsabrechnung kontrollieren


Du solltest regelmäßig deinen Gehaltsabrechnung überprüfen, denn auch wenn die KollegInne der Verwaltung sorgfältig arbeiten, können Fehler passieren.

Sollte sich in deine Gehaltsabrechnung ein Fehler eingeschlichen haben, hast du nach DVO § 37 (Ausschlussfrist 6 Monate) den Fehler (gegebenenfalls schriftlich) zu monieren.

Eine Kontrolle empfiehlt sich insbesondere, wenn du eine Änderung der Geahltsabrechnung erwartest, z.B.

  • wenn im Zuge einer Tariferhöhung des TVÖD/TVL die in der KODA NorOst eine Erhöhung der Bezüge beschlossen wurde.
  • wenn du eine Eingruppierung in eine andere Entwicklungsstufe erwartest.
  • wenn du die Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe erwartest.

Eine schriftliche Gehaltsabrechnung erhälst du nicht jeden Monat, sondern nur, wenn sich etwas verändert hat.