Aus der Geschäftsordnung des Erzbischöflichen Generalvikariates:
- 10 Grundsätze der Sachbearbeitung
(1) Anträge, Anfragen und Beschwerden sind zeitnah und so einfach wie möglich zu erledigen.
Soweit die Bearbeitung eines Vorgangs nicht binnen 7 Arbeitstagen abgeschlossen werden
kann, ist in der Regel eine Zwischennachricht schriftlich zu erteilen.
Wenn du innerhalb von 7 Arbeitstagen keine Antwort oder Zwischennachricht erhaltst, empfehlen wir folgenden Weg:
Melde dich bei der angeschriebenen Person und erbitte umgehend eine Antwort. Erhältst du trotz Nachfrage keine Antwort, schicke dem Generalvikar den Vorgang mit der Bitte um Bearbeitung.