Versicherungsfragen


Das ist dir vielleicht auch schon mal passiert. Es entsteht ein Schaden und dir ist nicht klar, ob dieser eigentlich versichert ist. Hier einige Beispiele:
 

  Situations-

beschrei­bung

Antwort Anmerkung
1 Ein Haupt- oder Ehrenamtli­cher fügt einer anderen Pfarrei einen Schaden zu (kein Fahr­zeugschaden) Der Schaden ist durch den Haftpflichtsammelversiche­rungsvertrag des Erzbistums abgesichert Beispiel: Während eines Aufenthaltes im Gemeindehaus verursacht eine brennende Kerze ein Brandloch auf einem Tisch
1 Ein Haupt- oder Ehrenamtli­cher fügt der eigenen Pfarrei einen Schaden zu (kein Fahr­zeugschaden) Ein so genannter Eigenscha­den ist nicht durch die Versicherung abgedeckt. Möglicherweise kann die private Haft­pflichtversicherung des Ehrenamtlichen bzw. die (soweit vorhanden) Berufs­haftpflicht des Hauptamtlichen den Schaden übernehmen

 

2 Während einer Ferienfreizeit wird bei deinem privaten PKW das Dach durch einen Dachgepäckträger verkratzt. Der Schaden ist nicht versi­chert, weil es sich um kei­nen Unfallschaden handelt. Möglicherweise können die Kosten durch die Lagerkasse ersetzt werden.

Möglicherweise ersetzt der Dienstgeber den Schaden aus Kulanzgründen.

2 Während einer dienstlichen Nutzung deines privaten PKWs brichst du durch Un­achtsamkeit (leichte Fahrläs­sigkeit) den Zündschlüssel ab. Der Schaden ist nicht versi­chert, weil es sich um kei­nen Unfallschaden handelt. Möglicherweise ersetzt der Dienstge­ber dir den Schaden aus Kulanzgrün­den.
3 Auf dem Weg zwischen zwei Dienststellen fällt dir der dienstliche Laptop aus der Hand und ist defekt. Der Schaden ist durch den Elektronik-Sammelversiche­rungsvertrag des Erzbistums versichert.
3 Damit du deine dienstlichen Aufgaben effektiver erledigen kannst, nutzt du deinen priva­ten Laptop auch für dienstli­che Angelegenheiten.

Auf dem Weg zwischen zwei Dienststellen fällt dir dieser Laptop aus der Hand und ist defekt.

Der Schaden an deinem Laptop ist nicht versichert, denn über den Elektronik-Sammelversicherungsver­trag des Erzbistums sind ausschließlich dienstliche Geräte versichert. Überlege dir, welche privaten Arbeits­mittel du dienstlich nutzt.
4 Ein ehrenamtlicher Gruppen­leiter fährt mit seinem priva­ten PKW zur Gruppenstunde und hat dabei einen selbstver­schuldeten Unfall. Der Schaden am eigenen PKW wird von der Dienst­reisekaskoversicherung des Erzbistums übernommen (150,- € Selbstbeteiligung, die in der Regel aus Kulanzgründen vom Erzbistum übernommen wird) Der Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt die zum PKW abgeschlossene Haftpflichtversicherung Für private PKWs von Ehrenamtlichen gibt es keine Kostenübernahme der Haftpflichtrückstufung.

 

Originaltext der Ecclesia

 

Zu 1:Schäden von Kirchengemeinden untereinan­der

Wird durch die Mit­arbeitenden einer Kir­chen­gemeinde eine andere kirchliche Gliede­rung des Erz­bistums geschädigt, sind berech­tigt erhobene Schadenersatzansprü­che über den Haftpflicht-Sammelversicherungs­vertrag abgesi­chert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Mitarbeitenden der eigenen Kirchengemeinde einen Schaden zufügen = Ei­genschaden.

Zu 2: Schäden an privateigenen Pkw der Mitarbei­tenden durch Dachgepäckträger bzw. auf dem Dach befindlichen Warnleuchten auf angeordneten Dienstfahrten

Kommt es zu einem Schaden an dem eingesetzten privateigenen Fahrzeug des Mitarbeiters durch ein auf dem PKW befindlichen Dachgepäckträger bzw. einer auf dem Dach angebrachten Warnleuchte, ist der Unfallbegriff zur Vollkaskoversicherung nicht erfüllt. Derartige Schäden stellen keine plötzlich von außen mit mechanischer Wirkung auf das Fahrzeug einwirkende Ursachen dar. Derartige Schadenfälle sind somit vom Versicherungs­schutz des Dienst­reise-Fahrzeug-Sammelversicherungsvertrages des Erzbistums nicht erfasst.

Zu 3: Versicherungsschutz für private elektronische Geräte der Mitarbeitenden, wie zum Beispiel Lap­tops, Digitalkameras sowie Handys

Für private elektronische Geräte der Mitarbeiten­den besteht kein Versicherungsschutz über den Elektronik-Sammelversicherungsvertrag des Erz­bistums. Hier sind ausschließlich elektronische Geräte im Eigentum des Erzbistum bzw. der kirch­lichen Gliederungen versichert.

 

Die Auskünfte in Versicherungsfragen geben wir ohne Gewähr.