Das ist dir vielleicht auch schon mal passiert. Es entsteht ein Schaden und dir ist nicht klar, ob dieser eigentlich versichert ist. Hier einige Beispiele:
Situations-
beschreibung |
Antwort | Anmerkung | |
1 | Ein Haupt- oder Ehrenamtlicher fügt einer anderen Pfarrei einen Schaden zu (kein Fahrzeugschaden) | Der Schaden ist durch den Haftpflichtsammelversicherungsvertrag des Erzbistums abgesichert | Beispiel: Während eines Aufenthaltes im Gemeindehaus verursacht eine brennende Kerze ein Brandloch auf einem Tisch |
1 | Ein Haupt- oder Ehrenamtlicher fügt der eigenen Pfarrei einen Schaden zu (kein Fahrzeugschaden) | Ein so genannter Eigenschaden ist nicht durch die Versicherung abgedeckt. | Möglicherweise kann die private Haftpflichtversicherung des Ehrenamtlichen bzw. die (soweit vorhanden) Berufshaftpflicht des Hauptamtlichen den Schaden übernehmen
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2 | Während einer Ferienfreizeit wird bei deinem privaten PKW das Dach durch einen Dachgepäckträger verkratzt. | Der Schaden ist nicht versichert, weil es sich um keinen Unfallschaden handelt. | Möglicherweise können die Kosten durch die Lagerkasse ersetzt werden.
Möglicherweise ersetzt der Dienstgeber den Schaden aus Kulanzgründen. |
2 | Während einer dienstlichen Nutzung deines privaten PKWs brichst du durch Unachtsamkeit (leichte Fahrlässigkeit) den Zündschlüssel ab. | Der Schaden ist nicht versichert, weil es sich um keinen Unfallschaden handelt. | Möglicherweise ersetzt der Dienstgeber dir den Schaden aus Kulanzgründen. |
3 | Auf dem Weg zwischen zwei Dienststellen fällt dir der dienstliche Laptop aus der Hand und ist defekt. | Der Schaden ist durch den Elektronik-Sammelversicherungsvertrag des Erzbistums versichert. | |
3 | Damit du deine dienstlichen Aufgaben effektiver erledigen kannst, nutzt du deinen privaten Laptop auch für dienstliche Angelegenheiten.
Auf dem Weg zwischen zwei Dienststellen fällt dir dieser Laptop aus der Hand und ist defekt. |
Der Schaden an deinem Laptop ist nicht versichert, denn über den Elektronik-Sammelversicherungsvertrag des Erzbistums sind ausschließlich dienstliche Geräte versichert. | Überlege dir, welche privaten Arbeitsmittel du dienstlich nutzt. |
4 | Ein ehrenamtlicher Gruppenleiter fährt mit seinem privaten PKW zur Gruppenstunde und hat dabei einen selbstverschuldeten Unfall. | Der Schaden am eigenen PKW wird von der Dienstreisekaskoversicherung des Erzbistums übernommen (150,- € Selbstbeteiligung, die in der Regel aus Kulanzgründen vom Erzbistum übernommen wird) Der Schaden am fremden Fahrzeug übernimmt die zum PKW abgeschlossene Haftpflichtversicherung | Für private PKWs von Ehrenamtlichen gibt es keine Kostenübernahme der Haftpflichtrückstufung. |
Originaltext der Ecclesia
Zu 1:Schäden von Kirchengemeinden untereinander
Wird durch die Mitarbeitenden einer Kirchengemeinde eine andere kirchliche Gliederung des Erzbistums geschädigt, sind berechtigt erhobene Schadenersatzansprüche über den Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag abgesichert. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Mitarbeitenden der eigenen Kirchengemeinde einen Schaden zufügen = Eigenschaden.
Zu 2: Schäden an privateigenen Pkw der Mitarbeitenden durch Dachgepäckträger bzw. auf dem Dach befindlichen Warnleuchten auf angeordneten Dienstfahrten
Kommt es zu einem Schaden an dem eingesetzten privateigenen Fahrzeug des Mitarbeiters durch ein auf dem PKW befindlichen Dachgepäckträger bzw. einer auf dem Dach angebrachten Warnleuchte, ist der Unfallbegriff zur Vollkaskoversicherung nicht erfüllt. Derartige Schäden stellen keine plötzlich von außen mit mechanischer Wirkung auf das Fahrzeug einwirkende Ursachen dar. Derartige Schadenfälle sind somit vom Versicherungsschutz des Dienstreise-Fahrzeug-Sammelversicherungsvertrages des Erzbistums nicht erfasst.
Zu 3: Versicherungsschutz für private elektronische Geräte der Mitarbeitenden, wie zum Beispiel Laptops, Digitalkameras sowie Handys
Für private elektronische Geräte der Mitarbeitenden besteht kein Versicherungsschutz über den Elektronik-Sammelversicherungsvertrag des Erzbistums. Hier sind ausschließlich elektronische Geräte im Eigentum des Erzbistum bzw. der kirchlichen Gliederungen versichert.
Die Auskünfte in Versicherungsfragen geben wir ohne Gewähr.