Regeln Telefonnutzung


Wer an seinem Arbeitsplatz ein Telefon mit Laut­sprecher benutzt, muss darauf achten, dass der Ge­sprächspartner vor Inbetriebnahme des Lautspre­chers darauf hingewiesen wird. Denn es gilt das Fernmeldegeheimnis. Bei seelsorglichen Gesprä­chen oder Dienstgesprächen gilt dies ganz beson­ders. Ebenso hat der Dienstvorgesetzte dafür Sorge zu tragen, dass die Telefonnummern der einzelnen Gesprächspartner weder für ihn noch für jemand anderen sichtbar sind. Ein Einzelverbindungsnachweis bedarf der Zustimmung der zuständigen MAV.