Krankmeldung (gelber Schein)
Wohin damit?
Folgende Vorgehensweise wurde von der MAV mit dem Dienstgeber vereinbart:
Die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter informiert den Dienstvorgesetzten unverzüglich über seine Erkrankung und nimmt – soweit möglich – die notwendigen Absprachen vor.
Die nach dem 3. Krankheitstag notwendige Krankmeldung (gelber Schein) schickt die Mitarbeiterin/ der Mitarbeiter an die Personalverwaltung.
Soweit im Einzelfall der Dienstvergesetzte/Pfarrer eine Krankmeldungsbescheinigung möchte, kann er diese bekommen. Er muss dies seinerseits dann anmelden und ist dann allerdings auch für die zügige Weiterleitung der Krankmeldung verantwortlich.