Hinweise


Kündigung durch den Dienstgeber
Sollte es seitens des Erzbistum zu einer Kündigung (oder Änderungskündigung) deines Dienstvertrages gekommen sein, so ist zu beachten, dass – soweit du diese Kündigung gerichtlich überprüfen lassen willst – innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen ist.
Dabei hat die Anrufung der diözesanen Schlichtungsstelle keine aufschiebende Wirkung.
Möglicherweise empfiehlt es sich die Schlichtungsstelle anzurufen und gleichzeitig eine Klage beim staatlichen Arbeitsgericht einzureichen.
In jedem Fall empfehlen wir uns von der MAV als Gesprächspartner.

Kündigung durch den Mitarbeiter
Du möchtest deinen Dienstvertrag kündigen, weil eine andere Diözese dir ein Angebot gemacht hat, weil du dich beruflich verändern möchtest, weil du frustriert bist, …

Aus Sicht der MAV gibt es möglicherweise folgendes zu bedenken:

  • Eine Kündigung ist in der Regel ein unumkehrbarer Schritt.
  • Auch wenn du hinterher feststellst, dass die dir gegebenen Informationen so nicht richtig sind oder du Informationen falsch verstanden hast, ist der Schritt in der Regel nicht rückgängig zu machen.
  • Nach deiner Kündigung ist die MAV nicht mehr für dich zuständig und kann für dich nicht mehr aktiv werden.
  • Häufig existieren andere, bislang nicht gesehene Alternativen, die es zumindest zu bedenken gilt (z.B. Freistellung ohne Bezüge, Versetzung…).
  • Auch die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Vertragsaufhebungsvarianten (Eigenkündigung, gekündigt werden, Aufhebungsvertrag) gilt es unter verschiedenen Gesichtspunkten abzuwägen (z.B. Folgen für staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld oder auch Folgen für die eigene Berufsbiographie).
  • Bei einem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber sind unter Umständen Nachteile einzukalkulieren (Einstufung in eine niedrigere Erfahrungsstufe, eventuell – zum Beispiel bei Religionslehrern – keine Fahrtkostenerstattung mehr, schlechtere oder keine Zusatzversorgung,  Verlust von Kündigungsschutz …).

Vielleicht hast du alles bereits abgewogen.
In jedem Fall empfehlen wir uns von der MAV als Gesprächspartner.