Zum 1.1.2001 wurden im Rahmen der Rentenreform die Renten wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit neu geregelt. Bisher bekam man eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, wenn man in seinem Beruf nicht mehr arbeiten konnte. Für alle die nach dem 1.1.1961 geboren sind, gilt die neue Erwerbsminderungsrente:
– Kann ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten, muss ich jede andere Arbeit annehmen.
– Eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten die Betroffenen, die mindestens 3 aber höchstens
6 Stunden täglich arbeiten können.
– Eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten diejenigen, die weniger als 3 Stunden arbeiten können.
– Für Arbeitnehmer(innen), die vor dem 1.1.1961 geboren wurden, gilt Vertrauensschutz; sie haben weiterhin Anspruch
auf Rente, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Insofern raten wir (in aller Vorsicht) den jüngeren Kolleg(inn)en, über den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nachzudenken.