(Stand Juli 2010)
Der Dienstgeber bezuschusst den Erwerb einer Computerbrille mit derzeit maximal 95,50 €.
Zur Abrechnung mit dem Dienstgeber muss aus der Rechnung hervorgehen, dass es sich um eine Computer-/Arbeitsplatzbrille handelt. Eine Verordnung durch den Augenarzt (Zusatzkosten) ist nicht notwendig.