Auszahlung


Auszahlung des Leistungsentgelts

Die Auszahlung des Leistungsentgeltes (pauschalisiert, ohne dass deine Leistung bewertet wird) erfolgt jeweils mit der März-Lohnabrechnung.

Nun kann es vorkommen, dass jemand das Leistungsentgelt nicht bekommt, obwohl ein Anspruch darauf besteht. Das liegt dann daran, dass der- bzw. diejenige im März kein Gehalt bezogen hat (z.B. wegen Elternzeit oder längerer Krankheit). In der DVO ist die Zahlung des Leistungsentgelts aber an die Zahlung des Gehalts gekoppelt.

Alle, denen das passiert ist, sollten einen Antrag auf Auszahlung des Leistungsentgelt stellen, um die 6-monatige Verjährungsfrist auf drei Jahre zu verlängern. Damit das Leistungsentgelt in einem solchen Fall nämlich gezahlt werden kann, muss nämlich zuerst die DVO geändert werden.