„Dienstfahrten“ von Ehrenamtlichen


Grundsätzlich hat das Erzbistum einen Rahmenvertrag abgeschlossen, wodurch Ehrenamtliche bei Fahrten mit dem privaten PKW (auch auf der Hin- und Rückfahrt, zum Beispiel zu gemeindlichen Veranstaltungen, auf denen ein Dienst getan wird – wie zum Beispiel PGR, KV, Jugendrunde, Arbeit in einem Verband!) für die Gemeinde versichert sind.

Entscheidend ist „für die Gemeinde“:

Es muss dienstintern geklärt werden, wer dies anordnen darf. Wenn du einen solchen Auftrag
gibst, kläre bitte mit dem Gemeindeleiter ab, ob du das so tun darfst.

Hat der/die ehrenamtliche Mitarbeiter(in) auf einer solchen Fahrt ei­nen selbstverschuldeten Unfall, so ist dafür seitens des Erzbistums eine Vollkaskoversicherung mit 150,00 € Selbstbeteiligung abgeschlossen.

Für die Kosten der Selbstbeteiligung ist das Erzbistum zuständig (konkret ist die Gemeinde anzusprechen, die dies ggf. mit dem Erzbistum weiter abklären muss).

Nicht abgedeckt sind die Unfallnebenkosten (Miet­wagen während der Reparatur, Telefon­kosten….) und die Kosten der Haftpflichtrückstu­fung. (Hier ist dringend geboten, Ehrenamtliche auf entspre­chende Risiken hinzuweisen bzw. durch den Dienstvor­gesetzten zu klären, dass Kosten, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, durch die Gemeinde getragen werden.)

Die Ecclesia Gruppe bietet eine Versicherung für Auftragsfahrten an. Versicherungsumfang:

–         Ausgleich der Haftpflichtrückstufung für 2 Jahre

–         Vollkaskoversicherung

–         Insassenunfallversicherung

–         Fahrzeug-Rechtsschutz-Versicherung

–    Autoschutzbrief